Warum wird die Fiskalisierung gemacht?
Die sogenannte POS Fiskalisierung von Registrierkassen gibt es in Europa bereits seit vielen Jahren. In osteuropäischen Ländern wie beispielsweise Ungarn wird schon seit mehr als 10 Jahren manipulationssichere Fiskaldrucker eingesetzt. Deutschland ist eines der letzten Länder, bei denen diese POS Fiskalisierung beschlossen wurde.
In Italien oder wie oben schon erwähnt Ungarn, sind Fiskaldrucker vorgeschrieben. In diesen Rechnungsdruckern sind feste Fiskalspeicher eingebaut, die alle Transaktionen unveränderbar und dauerhaft aufzeichnen und für das zuständige Finanzamt aufbereiten und zur Verfügung stellen.
Grund der Fiskalisierung
In Deutschland wurde die Einführung der Fiskalisierung von Registrierkassen in den letzten Jahren vorangetrieben, da zahlreiche und auch große Kassenhersteller ihre Systeme nicht hinreichend gegen die Löschung von Buchungen abgesichert hatten. Die Grenze zwischen Fahrlässigkeit und Vorsatz dürfte hier fließend gewesen sein.
Vorstufen der KassenSichV in Deutschland waren der GDPdU Export (2002 – 2015), der dem Finanzamt erstmals Zugriff auf einen strukturierten Export von Umsatzdaten ermöglichte. Die GDPdU wurden später durch die GoBD abgelöst. Die Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff (GoBD) sind so wie auch die GDPdU nur eine Verwaltungsvorschrift des Finanzministeriums. Sie sind weder eine Verordnung noch ein Gesetz. Erst das Gesetz zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen vom 16.12.2016 ermöglichte den Erlass der Kassensicherungsverordnung.
Bereits die GoBD schreiben die Unveränderbarkeit von Kassentransaktionen vor. Dies wäre technisch für den manipulationsfreien Betrieb einer Kasse ausreichend, wenn der Kassenhersteller dies entsprechend sicherstellt. Ohne ein externes Gerät wie die Sicherheitseinrichtung ist die tatsächliche Gewährleistung des Manipulationsschutzes für das Finanzamt aber nur schwer zu überprüfen.